Zur einfacheren Lesbarkeit sind einige Personenbezeichnungen in der männlichen Form gehalten, schliessen aber sinngemäss beide Geschlechter ein.
- Vertragspartei
- Anwendungsbereich
- Leistungen von arbeitCH
- Verträge
- Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Auftragsablauf
- Haftung von arbeitCH
- Besondere Bestimmungen
- Änderung von Verträgen
- Schlussbestimmungen
Wojciech Parcer, arbeitCH - Personalvermittlung, Hafenstrasse 12, 8593 Kesswil
Dieses Unternehmen wird in der Folge „arbeitCH“ genannt. arbeitCH erbringt Dienstleistungen hauptsächlich im Internet, die Bewerber (Stellensuchende) und Auftraggeber (Privatpersonen, Firmen, Personalverleiher und andere Arbeitgeber, sowie Arbeitsvermittler) zusammenführen.
Diese AGB für Bewerber regeln die gegenseitigen Beziehungen zwischen der arbeitCH und ihren Kunden und gelten für sämtliche Dienstleistungen, soweit die Parteien nicht in separaten Verträgen etwas anderes abgemacht haben.
arbeitCH führt Auftraggeber und Stellensuchende im Internet zusammen. Inhalt und Umfang der einzelnen Dienstleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, wie sie auf dieser Website dargestellt ist. Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen den Kunden und arbeitCH bilden die AGB sowie allfällige ergänzende Verträge.
Die Vertragsbeziehung zwischen den Kunden und der arbeitCH besteht aus einer formlosen Auftragsbestätigung. Weiterführende Bedingungen können schriftlich festgelegt werden.
Die Stellenvermittlung erfolgt für den Bewerber kostenlos. Andere Dienstleistungen wie: Übersetzungen oder andere von arbeitCH angebotenen Dienstleistungen, damit verbundene Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Auftragsablauf werden in separaten Verträgen/ Auftragserteilungen zwischen arbeitCH und den Bewerbern festgelegt.
arbeitCH haftet nicht für Forderungen aus den zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern abgeschlossenen Arbeitsverträgen. arbeitCH haftet auch nicht für andere Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die aus der Auftragserteilung, Auftragsablauf und Auswahlverfahren des bei arbeitCH üblichen Rekrutierungsprozesses entstehen.
Alle Rechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen verbleiben bei arbeitCH oder den berechtigten Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert arbeitCH über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte zu verfügen.
Änderungen und Ergänzungen jeglicher Verträge mit Kunden oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus den Verträgen auf Dritte übertragen.
Für Streitigkeiten aus sämtlichen Verträgen sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von arbeitCH zuständig. Es ist schweizerisches Recht anwendbar.
Kesswil, Juli 2014